Am 12. August 2026 beginnt ein neuer Abschnitt im europäischen Verpackungsrecht: Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) wird unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten angewendet. Ziel der Verordnung ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu verbessern und europaweit einheitliche Vorgaben zu schaffen.
Für Betreiber von Onlineshops und Unternehmen, die Waren versenden, lohnt es sich daher, die neuen Anforderungen frühzeitig zu kennen.
Was ist die PPWR?
Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) ersetzt schrittweise die bisherige Verpackungsrichtlinie. Anders als eine Richtlinie gilt eine EU-Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und muss nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Verordnung regelt den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen – von der Gestaltung über die Kennzeichnung bis hin zur Wiederverwertung und Entsorgung.
Was bedeutet das für Onlineshop-Betreiber?
Wer Waren verschickt, verwendet in der Regel Versandverpackungen, Produktverpackungen oder Füllmaterialien. Diese Verpackungen fallen künftig unter die Vorgaben der PPWR.
Bereits ab dem 12. August 2026 gelten unter anderem neue Anforderungen an die Dokumentation und Konformität von Verpackungen. Weitere Regelungen, beispielsweise zur Recyclingfähigkeit oder zu Mindestanteilen von Rezyklaten, werden stufenweise in den kommenden Jahren wirksam.
Für viele Händler bedeutet das in der Praxis:
- verwendete Verpackungen überprüfen
- Angaben der Verpackungslieferanten dokumentieren
- Verpackungen möglichst ressourcenschonend auswählen
- neue gesetzliche Kennzeichnungsvorgaben beachten
- bestehende Verpackungsprozesse regelmäßig überprüfen
Welche Pflichten ein Unternehmen im Einzelfall erfüllen muss, hängt unter anderem von seiner Rolle in der Lieferkette und den verwendeten Verpackungen ab.
Neue Kennzeichnungspflichten
Ein wichtiger Bestandteil der PPWR sind europaweit einheitliche Kennzeichnungsvorgaben.
Je nach Verpackungsart müssen künftig unter anderem Informationen zur Identifizierung der Verpackung sowie weitere gesetzlich vorgeschriebene Angaben bereitgestellt werden. Teilweise können diese Informationen auch über einen QR-Code oder andere digitale Datenträger erfolgen, sofern die Verordnung dies zulässt.
Die Europäische Union verfolgt damit das Ziel, Verpackungen leichter identifizieren, richtig entsorgen und besser recyceln zu können.
Müssen jetzt alle Verpackungen sofort geändert werden?
Nein.
Die PPWR führt zahlreiche neue Anforderungen ein, die teilweise bereits ab dem 12. August 2026 gelten und teilweise erst in den kommenden Jahren schrittweise umgesetzt werden.
Unternehmen sollten deshalb prüfen, welche Vorgaben ihre aktuell eingesetzten Verpackungen bereits erfüllen und bei zukünftigen Verpackungsbestellungen die neuen gesetzlichen Anforderungen berücksichtigen.
Fazit
Die PPWR bringt europaweit einheitliche Regeln für Verpackungen und betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die Verpackungen in der Europäischen Union in Verkehr bringen – auch viele Betreiber von Onlineshops.
Für die meisten Händler besteht derzeit vor allem Handlungsbedarf darin, sich mit den neuen Vorgaben vertraut zu machen, die verwendeten Verpackungen zu dokumentieren und gemeinsam mit ihren Verpackungslieferanten sicherzustellen, dass zukünftige Verpackungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Wer seine Verpackungsprozesse jetzt überprüft, schafft eine gute Grundlage für die schrittweise Umsetzung der neuen europäischen Vorgaben.