KI-Kennzeichnungspflicht seit 2. August 2026: Das gilt jetzt für Websites und Online-Inhalte

Seit dem 2. August 2026 gelten weitere Regelungen des EU AI Acts. Dazu gehören Transparenzpflichten für bestimmte Inhalte, die mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt oder verändert wurden.

Für Betreiber von Websites, Blogs, Onlineshops und Social-Media-Kanälen stellt sich deshalb die Frage, welche Inhalte künftig gekennzeichnet werden müssen und welche Auswirkungen die neuen Regelungen auf die eigene Online-Präsenz haben.

Worum geht es?

Artikel 50 des EU AI Acts sieht vor, dass in bestimmten Fällen offengelegt werden muss, wenn Inhalte mithilfe von KI erzeugt oder wesentlich verändert wurden. Betroffen sein können unter anderem realistisch wirkende Bilder, Videos oder Audiodateien sowie weitere Inhalte, für die eine gesetzliche Kennzeichnung vorgesehen ist.

Ob eine Kennzeichnung erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Anwendungsfall und den konkreten Vorgaben des EU AI Acts ab.

Wer ist betroffen?

Die neuen Transparenzpflichten richten sich grundsätzlich an alle, die KI-gestützte Inhalte veröffentlichen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Unternehmen und Selbstständige
  • Vereine und Organisationen
  • Blogger und Content Creator
  • Betreiber von Onlineshops
  • Agenturen und Marketingabteilungen
  • Betreiber von Websites und Online-Portalen

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Inhalte auf einer eigenen Website, in einem Onlineshop oder über soziale Netzwerke veröffentlicht werden.

Welche Inhalte können betroffen sein?

Je nach Einsatz von Künstlicher Intelligenz können unter anderem folgende Inhalte unter die Transparenzpflicht fallen:

  • KI-generierte oder wesentlich veränderte Bilder
  • fotorealistische Illustrationen
  • Videos und Animationen
  • Audiodateien und Sprachaufnahmen
  • weitere Inhalte, sofern sie unter die Vorgaben des EU AI Acts fallen

Ob eine Kennzeichnung notwendig ist, muss jeweils anhand der gesetzlichen Regelungen beurteilt werden.

Was bedeutet das für Website-Betreiber?

Viele Betreiber von Websites nutzen heute bereits KI-Unterstützung – beispielsweise für Bilder, Grafiken, Texte oder andere Medien. Ebenso kommen KI-Funktionen in Content-Management-Systemen, Onlineshop-Lösungen, Bildbearbeitungsprogrammen oder Social-Media-Tools zum Einsatz.

Zahlreiche Softwarehersteller haben ihre Anwendungen bereits erweitert und bieten Funktionen an, mit denen sich KI-generierte Inhalte erkennen, verwalten oder kennzeichnen lassen.

Was solltest Du jetzt prüfen?

Ein kurzer Blick auf die eigenen Arbeitsabläufe kann sinnvoll sein:

  • Welche KI-Tools werden für die Erstellung von Inhalten eingesetzt?
  • Werden Bilder, Videos oder Audiodateien mit KI erstellt oder bearbeitet?
  • Unterstützen die verwendeten Programme bereits Funktionen zur KI-Kennzeichnung?
  • Sind die veröffentlichten Inhalte von den Transparenzpflichten des EU AI Acts betroffen?

Fazit

Mit dem Inkrafttreten weiterer Regelungen des EU AI Acts rückt das Thema Transparenz beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz stärker in den Fokus.

Für Betreiber von Websites, Blogs, Onlineshops und anderen Online-Angeboten kann es sinnvoll sein, die eigenen Inhalte und eingesetzten Werkzeuge im Hinblick auf die neuen Anforderungen zu überprüfen. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt dabei von der Art der veröffentlichten Inhalte und deren Einsatz ab.