Wer einen Webshop betreibt, kennt das Thema Widerruf bereits: Verbraucherinnen und Verbraucher haben bei vielen Online-Käufen ein gesetzliches Widerrufsrecht. Bisher reichte es in vielen Fällen aus, eine Widerrufsbelehrung, ein Muster-Widerrufsformular und eine Kontaktmöglichkeit bereitzustellen.
Ab dem 19. Juni 2026 kommt jedoch eine wichtige Neuerung hinzu: der sogenannte Widerrufsbutton.
Für viele Webshop-Betreiber bedeutet das: Der Widerruf muss künftig direkt über die Webseite oder den Onlineshop elektronisch möglich sein – einfach, gut sichtbar und ohne unnötige Hürden.
In diesem Beitrag zeigen wir dir, welche Möglichkeiten es zur Umsetzung gibt: von professionellen Lösungen wie eRecht24 über WordPress-Plugins bis hin zu einer eigenen Umsetzung mit Contact Form 7.
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Die Inhalte wurden sorgfältig recherchiert, erfolgen aber ohne rechtliche Gewähr. Ob deine konkrete Umsetzung rechtlich ausreichend ist, solltest du im Zweifel durch einen Rechtsanwalt, eine Rechtsanwältin oder einen spezialisierten Rechtstexte-Anbieter prüfen lassen.
Was ist der Widerrufsbutton?
Der Widerrufsbutton ist eine elektronische Funktion, über die Verbraucherinnen und Verbraucher einen online geschlossenen Vertrag widerrufen können.
Die Grundidee ist einfach:
Wenn ein Vertrag online mit wenigen Klicks abgeschlossen werden kann, soll auch der Widerruf online unkompliziert möglich sein.
Der Button darf also nicht irgendwo versteckt sein. Er muss für Kundinnen und Kunden gut auffindbar, klar beschriftet und leicht nutzbar sein.
Geeignete Beschriftungen sind zum Beispiel:
„Vertrag widerrufen“
oder eine gleichwertige, eindeutige Formulierung.
Wichtig ist außerdem: Der Widerrufsbutton ist nicht dasselbe wie der Kündigungsbutton. Der Kündigungsbutton betrifft vor allem laufende Verträge, Abos und Dauerschuldverhältnisse. Der Widerrufsbutton betrifft dagegen das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, also typischerweise Online-Käufe und Online-Verträge im B2C-Bereich.
Für wen ist der Widerrufsbutton relevant?
Relevant ist der Widerrufsbutton vor allem für Unternehmen, die Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern über eine Webseite, einen Webshop oder eine andere Online-Benutzeroberfläche abschließen.
Typische Beispiele:
- WooCommerce-Shops
- Shopify-Shops
- Shopware-Shops
- Online-Buchungssysteme
- Webseiten mit direktem Vertragsabschluss
- digitale Verkaufsseiten
- Dienstleistungsangebote mit Online-Buchung
Nicht jeder Vertrag ist automatisch betroffen. Entscheidend ist unter anderem, ob ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht und ob der Vertrag über eine Online-Oberfläche geschlossen wird.
Gerade deshalb sollte man die eigene Webseite oder den eigenen Shop rechtzeitig prüfen.
Welche Anforderungen sollte der Widerrufsbutton erfüllen?
Eine saubere Umsetzung sollte mindestens folgende Punkte berücksichtigen:
Der Button sollte gut sichtbar und leicht erreichbar sein. Er sollte nicht in AGB, Impressum oder Datenschutzinformationen versteckt werden.
Die Beschriftung sollte eindeutig sein, zum Beispiel:
„Vertrag widerrufen“
Nach dem Klick auf den Button sollte eine Seite oder ein Formular erscheinen, über das der Kunde den Widerruf erklären kann.
Dabei sollten nur die notwendigen Daten abgefragt werden. Sinnvoll sind zum Beispiel:
- Name
- E-Mail-Adresse
- Bestellnummer oder Vertragsnummer
- Angabe, welcher Vertrag oder welche Bestellung widerrufen werden soll
Nicht empfehlenswert ist es, den Kunden zu einer Begründung zu zwingen. Ein Widerruf muss grundsätzlich ohne Angabe von Gründen möglich sein.
Außerdem sollte es eine zweite Bestätigung geben. Der Kunde klickt also nicht nur auf „Vertrag widerrufen“, sondern bestätigt den Widerruf anschließend bewusst über eine weitere Schaltfläche, zum Beispiel:
„Widerruf bestätigen“
Nach dem Absenden sollte der Kunde eine Eingangsbestätigung erhalten, zum Beispiel per E-Mail. Diese Bestätigung sollte den Inhalt des Widerrufs sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs enthalten.
Lösung 1: eRecht24 und andere Rechtstexte-Anbieter
Eine einfache Möglichkeit ist die Nutzung eines spezialisierten Rechtstexte- oder Compliance-Anbieters.
Bekannte Anbieter sind zum Beispiel:
- eRecht24
- Händlerbund
- IT-Recht Kanzlei
- avalex
- Trusted Shops
- andere Anbieter für Rechtstexte und Shop-Absicherung
Der Vorteil solcher Lösungen liegt auf der Hand: Die Anbieter beschäftigen sich laufend mit gesetzlichen Änderungen und stellen häufig passende Rechtstexte, Generatoren, Hinweise und technische Empfehlungen bereit.
Gerade für kleinere Webshops kann das sinnvoll sein, weil nicht nur der Button selbst wichtig ist. Auch die Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und interne Prozesse sollten zur Umsetzung passen.
Mögliche Vorteile:
- aktuelle Rechtstexte
- klare Handlungsempfehlungen
- weniger Eigenrecherche
- teilweise fertige Generatoren oder Muster
- bessere Absicherung als eine komplett selbst gebaute Lösung
Mögliche Nachteile:
- laufende Kosten
- je nach Anbieter nur bestimmte Funktionen enthalten
- technische Einbindung muss trotzdem sauber erfolgen
- nicht jede Lösung passt automatisch zu jedem Shopsystem
Für viele Shopbetreiber dürfte ein solcher Anbieter die bequemste Lösung sein – vor allem dann, wenn der Shop gewerblich betrieben wird und rechtliche Risiken möglichst reduziert werden sollen.
Lösung 2: WordPress-Plugins und WooCommerce-Erweiterungen
Wer WordPress oder WooCommerce nutzt, kann den Widerrufsbutton auch über Plugins oder Erweiterungen umsetzen.
Hier gibt es verschiedene Ansätze:
Einige Rechtstexte-Anbieter stellen eigene WordPress-Plugins bereit. Andere Plugins ermöglichen Formulare, Automatisierungen oder spezielle WooCommerce-Funktionen.
Mögliche Plugin-Arten:
- Rechtstexte-Plugins
- WooCommerce-Erweiterungen
- Formular-Plugins
- Automatisierungs-Plugins
- E-Mail- und Benachrichtigungs-Plugins
Wichtig ist dabei: Nicht jedes Formular-Plugin ist automatisch eine rechtssichere Widerrufsbutton-Lösung. Entscheidend ist die konkrete Umsetzung.
Ein Plugin sollte idealerweise ermöglichen:
- gut sichtbarer Button „Vertrag widerrufen“
- Weiterleitung auf eine klare Widerrufsseite
- zweistufige Bestätigung
- Erfassung der notwendigen Angaben
- automatische Eingangsbestätigung per E-Mail
- Speicherung oder Dokumentation des Eingangs
- keine unnötigen Pflichtfelder
- keine Hürden wie Loginpflicht, Captcha-Probleme oder versteckte Links
Gerade bei WooCommerce sollte zusätzlich geprüft werden, ob der Widerruf sinnvoll mit Bestellungen verknüpft werden kann. Eine automatische Bestellzuordnung kann praktisch sein, ersetzt aber nicht die rechtliche Prüfung.
Lösung 3: Umsetzung mit Contact Form 7
Eine einfache und flexible Möglichkeit für WordPress-Webseiten ist die Umsetzung mit Contact Form 7.
Contact Form 7 ist eines der bekanntesten Formular-Plugins für WordPress. Damit lässt sich eine eigene Widerrufsseite erstellen, auf der Kundinnen und Kunden ihren Widerruf elektronisch erklären können.
Wichtig: Contact Form 7 allein macht die Lösung nicht automatisch rechtssicher. Entscheidend ist, wie das Formular eingebunden, beschriftet und verarbeitet wird.
Eine mögliche Umsetzung kann so aussehen:
Schritt 1: Eine eigene Seite „Widerruf“ erstellen
Erstelle in WordPress eine neue Seite, zum Beispiel:
/widerruf/
Auf dieser Seite erklärst du kurz, dass Kundinnen und Kunden hier ihren Vertrag oder ihre Bestellung widerrufen können.
Der Text könnte zum Beispiel lauten:
Hier können Sie einen online geschlossenen Vertrag oder eine Bestellung widerrufen. Bitte füllen Sie das folgende Formular aus. Nach dem Absenden erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Schritt 2: Einen gut sichtbaren Button im Shop einbauen
Der Button sollte gut sichtbar erreichbar sein, zum Beispiel im Footer, im Kundenbereich, auf der Bestellbestätigungsseite und in der Widerrufsbelehrung.
Beschriftung:
Vertrag widerrufen
Der Button verlinkt dann auf die Seite:
/widerruf/
Wichtig ist: Der Button sollte nicht versteckt sein. Er sollte klar als Widerrufsmöglichkeit erkennbar sein.
Schritt 3: Formular mit Contact Form 7 erstellen
Ein mögliches Formular könnte so aufgebaut sein:
<label>Ihr Name [text* your-name autocomplete:name] </label>
<label>Ihre E-Mail-Adresse [email* your-email autocomplete:email] </label>
<label>Bestellnummer / Vertragsnummer [text* bestellnummer] </label>
<label>Welche Bestellung oder welchen Vertrag möchten Sie widerrufen? [textarea* widerrufstext "Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der oben genannten Waren / die Erbringung der oben genannten Dienstleistung."] </label>
[acceptance* bestaetigung] Ich bestätige, dass ich diesen Widerruf absenden möchte. [/acceptance]
[submit "Widerruf bestätigen"]
Diese Variante fragt nur die wichtigsten Angaben ab:
- Name
- E-Mail-Adresse
- Bestellnummer oder Vertragsnummer
- Widerrufserklärung
- Bestätigung vor dem Absenden
Auf ein Pflichtfeld für den Widerrufsgrund sollte verzichtet werden.
Schritt 4: Automatische Eingangsbestätigung einrichten
In Contact Form 7 sollte eine automatische E-Mail an den Kunden eingerichtet werden.
Diese E-Mail sollte den Eingang des Widerrufs bestätigen und die übermittelten Angaben enthalten.
Ein möglicher Text:
Betreff: Eingangsbestätigung Ihres Widerrufs
Guten Tag,
wir bestätigen den Eingang Ihres Widerrufs über unser Online-Formular.
Übermittelte Angaben:
Name: [your-name]
E-Mail-Adresse: [your-email]
Bestellnummer / Vertragsnummer: [bestellnummer]
Widerrufserklärung:
[widerrufstext]
Diese Eingangsbestätigung bestätigt den Eingang Ihrer Erklärung. Eine rechtliche Prüfung des Widerrufs erfolgt im Anschluss.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Shop-Team
Wichtig ist, dass die Bestätigung nicht vorschnell formuliert wird wie:
„Ihr Widerruf wurde akzeptiert.“
Besser ist:
„Wir bestätigen den Eingang Ihres Widerrufs.“
Denn die Eingangsbestätigung ist nicht zwingend gleichbedeutend mit der rechtlichen Anerkennung des Widerrufs.
Schritt 5: Eingang dokumentieren
Für die interne Nachweisbarkeit sollte der Eingang des Formulars dokumentiert werden.
Contact Form 7 speichert Einsendungen standardmäßig nicht dauerhaft in der WordPress-Datenbank. Deshalb kann ein zusätzliches Plugin wie Flamingo sinnvoll sein. Flamingo speichert Contact-Form-7-Anfragen im WordPress-Backend.
Alternativ kann die Dokumentation auch über das E-Mail-Postfach erfolgen. Wichtig ist, dass Datum, Uhrzeit und Inhalt der Widerrufserklärung nachvollziehbar bleiben.
Schritt 6: Datenschutz beachten
Da personenbezogene Daten verarbeitet werden, sollte auch die Datenschutzerklärung geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
In der Datenschutzerklärung sollte beschrieben werden, welche Daten über das Widerrufsformular verarbeitet werden, zu welchem Zweck dies geschieht und wie lange die Daten gespeichert werden.
Auch hier gilt: Im Zweifel sollte ein Rechtstexte-Anbieter oder eine rechtliche Beratung hinzugezogen werden.
Beispiel für einen Button zur Widerrufsseite
Ein einfacher HTML-Button könnte so aussehen:
<a class="widerrufsbutton" href="/widerruf/">
Vertrag widerrufen
</a>
Dazu ein einfaches CSS-Beispiel:
.widerrufsbutton {
display: inline-block;
padding: 14px 22px;
background: #111;
color: #fff;
text-decoration: none;
font-weight: 700;
border-radius: 6px;
border: 2px solid #111;
}
.widerrufsbutton:hover {
background: #fff;
color: #111;
}
Der Button sollte optisch zur Webseite passen, aber trotzdem klar auffallen.
Typische Fehler bei der Umsetzung
Bei der Umsetzung des Widerrufsbuttons sollten Shopbetreiber einige Fehler vermeiden.
Fehler 1: Der Button ist versteckt
Ein Link irgendwo im Impressum oder in den AGB reicht in der Regel nicht aus. Der Widerrufsbutton sollte klar erkennbar und leicht erreichbar sein.
Fehler 2: Der Kunde muss sich erst einloggen
Eine Loginpflicht kann problematisch sein, wenn dadurch der Widerruf erschwert wird. Der Widerruf sollte grundsätzlich auch ohne Kundenkonto möglich sein.
Fehler 3: Es wird ein Widerrufsgrund verlangt
Ein Widerruf muss grundsätzlich ohne Begründung möglich sein. Ein freiwilliges Feld für Hinweise kann möglich sein, sollte aber nicht als Pflichtfeld umgesetzt werden.
Fehler 4: Es gibt keine Eingangsbestätigung
Nach dem Absenden sollte der Kunde eine Bestätigung erhalten. Diese sollte den Inhalt der Widerrufserklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs enthalten.
Fehler 5: Rechtstexte werden nicht angepasst
Der Button allein reicht nicht aus. Auch Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung sollten zur tatsächlichen Umsetzung passen.
Unsere Einschätzung
Für professionelle Webshops ist eine Lösung über einen spezialisierten Rechtstexte-Anbieter oft der sicherste Weg. Anbieter wie eRecht24, Händlerbund, IT-Recht Kanzlei oder Trusted Shops beschäftigen sich laufend mit rechtlichen Änderungen und bieten passende Texte oder Hilfestellungen an.
Für kleinere WordPress-Webseiten oder einfache WooCommerce-Shops kann auch eine Umsetzung mit Contact Form 7 eine praktikable Lösung sein – sofern sie technisch sauber, nutzerfreundlich und rechtlich geprüft umgesetzt wird.
Wichtig ist vor allem:
- Der Button muss gut sichtbar sein.
- Die Beschriftung muss eindeutig sein.
- Der Widerruf darf nicht unnötig erschwert werden.
- Das Formular sollte nur notwendige Daten abfragen.
- Eine Eingangsbestätigung muss versendet werden.
- Die übermittelten Daten sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.
- Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung sollten angepasst werden.
Fazit: Jetzt rechtzeitig vorbereiten
Der Widerrufsbutton ist keine reine Formsache. Er betrifft Technik, Design, Rechtstexte, Datenschutz und interne Abläufe.
Wer einen Webshop betreibt, sollte deshalb rechtzeitig prüfen:
- Bin ich von der Pflicht betroffen?
- Wo soll der Button eingebunden werden?
- Welche technische Lösung nutze ich?
- Werden Eingänge korrekt bestätigt und dokumentiert?
- Sind Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung aktuell?
Ob eRecht24, ein anderes Rechtstexte-System, ein WordPress-Plugin oder eine eigene Lösung mit Contact Form 7: Entscheidend ist, dass die Umsetzung für Verbraucherinnen und Verbraucher einfach nutzbar und rechtlich sauber gestaltet ist.
Hinweis: Dieser Beitrag dient nur der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Nutzung der beschriebenen Beispiele und Code-Snippets erfolgt ohne rechtliche Gewähr. Für eine verbindliche Einschätzung sollte eine fachkundige rechtliche Beratung eingeholt werden.