Änderung des Widerrufrechts

Ab dem 19. Juni 2026 wird es für Online-Händler verpflichtend, eine leicht zugängliche elektronische Widerrufsfunktion – den sogenannten „Widerrufs-Button“ – auf ihrer Verkaufsoberfläche bereitzustellen. Diese Neuerung ist Teil der Reform des Verbraucher- und Versicherungsvertragsrechts und soll es Deinen Kund*innen ermöglichen, Verträge online ebenso einfach zu widerrufen wie abzuschließen.

Der neue § 356a BGB schreibt vor, dass der Button gut sichtbar, eindeutig beschriftet und während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar sein muss. Nach Klick auf den Widerrufs-Button soll der Widerruf digital übermittelt und unverzüglich bestätigt werden.

Dadurch wird der Widerrufsprozess nicht nur transparenter, sondern stärkt auch die Verbraucherrechte im digitalen Handel. Wenn Du online verkaufst, lohnt es sich, frühzeitig mit der technischen Umsetzung zu starten.

Mehr Details zur konkreten Ausgestaltung findest Du auf der IHK-Seite: https://www.ihk.de/chemnitz/recht-und-steuern/rechtsinformationen/internetrecht/widerrufs-button-6960574